Vielen Dank für Euer Feedback und Eure wertvollen Fragen!

Wir freuen uns immer noch über das gestrige Webinar mit Euch! Und Ihr habt uns sehr geholfen, mit Euren Fragen unser Angebot noch weiter zu verbessern. Unser Ziel ist es einfach, so vielen Menschen wie möglich zu helfen. Und dabei seid Ihr für uns Multiplikatoren, die wir auf dieser gemeinsamen Reise unterstützen möchten!

Wir haben auf dieser Seite die wichtigsten Fragen noch mal ausführlicher beantwortet. So könnt Ihr entweder nachschlagen oder falls Ihr nicht dabei sein konntet, noch mal sehen, was die Themen waren.

Falls Deine Fragestellungen hiermit nicht ausführlich beantwortet werden können, buche bitte ein kostenfreies Beratungsgespräch bei uns. Hier gelangst Du zur Terminbuchung

Wir haben diesen Beitrag in drei Teile aufgegliedert, damit jede und jeder schnell das findet, was relevant ist.

  1. Eure Fragen
  2. Tipps für Anbieter von Yoga Kursen
  3. Tipps für bereits zertifizierte Anbieter

Eure Fragen rund um das Webinar

Ich bin seit 2016 als Yogalehrer bei der ZPP zertifiziert. Inwieweit können bei der Ausbildung hiervon Teile angerechnet werden?

Leider ist eine Anrechnung von bisher erlernten Inhalten nicht möglich, wenn es um die Ausbildung zur Fachkraft Prävention für das Handlungsfeld Bewegung geht. Die ZPP fordert, dass alle Inhalte an einem Institut erworben werden müssen und dass diese Ausbildung mindestens 12 für das erste Präventionsprinzip oder mindestens 24 Monate für das zweite Präventionsprinzip dauern muss.

Als Grundberuf bin ich staatl. gepr. Außenhandelskaufmann und Yogalehrer. Braucht es für die Anerkennung bei der ZPP als Präventionstrainer Qualifikationen, die über das, was in der Ausbildung vermittelt wird, hinausgehen (Grundberuf o.ä.)?

Der Grundberuf spielt keine Rolle mehr, weil die ZPP jetzt konkret die erlernten Inhalte prüft. Dies führt sie auch bei Physiotherapeuten durch. Werden über die berufliche Grundausbildung oder das Hochschulstudium mindestens 60% der Inhalte anerkannt, dann ist eine modulare Nachschulung möglich, was am Beispiel Physiotherapie aktuell sehr häufig dazu führt, dass das Fach Psychologie noch vertieft werden muss.

Werden diese 60% nicht erreicht, so ist keinerlei Anerkennung der vorhandenen Ausbildungen möglich und es greift die Anforderung der 12 beziehungsweise 24 Monate, sowie das alle Inhalte noch mal erneut durchlaufen werden müssen.

Welche Voraussetzungen benötige ich um selber §20 Kurse abrechnen zu können?

Im ersten Schritt müssen für das angestrebte Handlungsfeld die nötigen Mindestkompetenzen erfüllt sein. Wenn diese „persönliche Qualifikationen“ erfolgreich in einem persönlichen Kursleiteraccount anerkannt wurden, sind diese lebenslang gültig.

Im nächsten Schritt wird darüber hinaus noch ein Anbieteraccount benötigt, über welchen die Kurse angeboten und abgerechnet werden. Anbieter kann jede natürliche oder juristische Person sein. Hierfür wird auch keine Qualifikation oder ähnliches benötigt.

Im letzten Schritt wird ein zertifiziertes Kurskonzept benötigt, welches immer nur 3 Jahre Gültigkeit besitzt. Dieses kann selbst erstellt oder aber auch bei uns erworben werden. Dieses wird dann über den Anbieteraccount bei der ZPP zur Zertifizierung eingereicht.

Welche Voraussetzungen benötigt ein Fitnessstudio um jeden §20 Kurs abrechnen zu können?

Ein Fitnessstudio benötigt keine besonderen Voraussetzungen, außer einen vorhandenen Anbieteraccount (siehe vorherige Frage).

Muss man Physiotherapeut oder ähnliches sein um §20 Kurse anzubieten?

Nein! Man muss die sogenannten Mindestanforderungen erfüllen. Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick. Für das erste Präventionsprinzip im Handlungsfeld Bewegung ist der Punkt Pathologie, Pathophysiologie nicht nötig.

Weitere Informationen sind hierzu im Leitfaden Prävention auf den Seiten 70ff zu finden.

Kann ich bei einem Institut einen §20 Kurs belegen und darf diesen dann über §20 abrechnen?

Wenn die Qualifikationen für das entsprechende Handlungsfeld bereits vorhanden sind, ja. Wichtig ist, dass die ZPP in die Grundqualifikationen und sogenannte Verfahren unterscheidet.

Wer beispielsweise bei uns eine Einweisung in ein Kurskonzept bucht, aber nicht die beruflichen Grundvoraussetzungen erfüllt, würde abgelehnt werden. Dafür ist dann die Ausbildung zum Präventionstrainer vorweg sinnvoll.

Wie erfolgt die Abrechnung über §20 mit den Kassen?

Eine direkte Abrechnung mit den Krankenkassen findet nicht statt. Deine Kunden bezahlen den Kurs im Voraus an Dich und erhalten hierfür eine Rechnung von Dir. Nach Abschluss des Kurses erstellst Du den Teilnehmern bei Erreichen der Mindestteilnahmequote von 80% eine Teilnahmebestätigung aus.

Diese Teilnahmebestätigung müssen Deine Kunden dann mit dem Zahlungsbeleg, also der Rechnung oder einem Kontoauszug bei ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen dann direkt die Erstattung, ohne dass Du damit weiteren bürokratischen Aufwand hast.

Tipps für Anbieter von Yoga Kursen

Wenn Du eine 500 stündige Ausbildung + die 200 Stunden Praxiserfahrung nachweisen kannst, registriere Dich bitte bei der ZPP mit einem Kursleiteraccount und lasse Deine Kompetenzen im Handlungsfeld „Entspannung & Stressbewältigung“ prüfen. Die meisten machen hier den Fehler, Yoga über die Formulare für die beruflichen Urkunden im Handlungsfeld „Bewegung“ einzureichen.

Tipps für bereits zertifizierte Anbieter

Wenn Du schon zertifizierte Kurse anbietest, trage unter „Meine Kurse“ im Portal, wenn Du auf das Auge klickst, bitte ganz unten die Termine ein, zu denen Du die Kurse anbietest. Ohne diese Angaben kann niemand Deine Kurse finden und Du bekommst keine Empfehlungen von den Krankenkassen.

Darüber hinaus hatten wir gestern auch kurz unser Excel Tool erwähnt, mit welchem Du den Aufwand für die Ausstellung der Teilnehmerbescheinigungen massiv reduzieren kannst. Dieses kannst Du Dir hier kostenfrei herunterladen. Voraussetzung: Ihr habt einen Windows PC mit aktueller Excel Version.
https://gebe-akademie.app.mentortools.com/customer-new/free-course?course_id=ITPAO5PP24VH